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Vergleichstests von Boxspringbetten – was ist davon zu halten?

Immer wieder werden Boxspringbetten mithilfe von Testurteilen renommierter Institutionen beworben. In diesem Artikel erfahren Sie, unter welchen Bedingungen Sie Testurteilen aus der Werbung vertrauen können.

Wird auf ein Gütesiegel oder einen Testbericht zu einem Boxspringbett verwiesen, sollten Interessenten grundsätzlich prüfen, was genau getestet wurde. Oftmals wurde nicht das komplette Bett getestet, sondern lediglich Einzelteile.

Wurden Boxspringbetten durch die Stiftung Warentest getestet?

Der bisher einzige Test der Stiftung Warentest, der sich auf komplette Boxspringbetten und nicht nur auf einzelne Matratzen bezieht, ist im Heft 9/2013 veröffentlicht. Getestet werden dort lediglich drei Bettenmodell in der Größe 90 x 200 cm:

  • Box Dublin Flach Maximus AVS der Marke Auping
    (Preisangabe: 1590 Euro Euro, Note: befriedigend 3,1)
  • Box Hyatt H3 der Marke Breckle
    (Preisangabe: 690 Euro, Note: ausreichend 4,0)
  • F100 mit Topper Coture KS der Marke Femira
    (Preisangabe: 1.600 Euro, Note: ausreichend 4,0)

Die Stiftung Warentest hat auf unsere Anfrage hin mitgeteilt, dass abgesehen von diesen drei Modell mindestens seit dem Jahr 2000 definitiv kein Test von Boxspringbetten durchgeführt wurde (Stand: Oktober 2013).

Im Allgemeinen werden nur einzelne Matratzen getestet, nicht aber komplette Betten. Ferner bestätigte die Stiftung Warentest auf unsere Anfrage, dass insbesondere im Bereich Betten bzw. Matratzen häufig mit Testurteilen der Stiftung Warentest geworben wird, die nicht zum Produkt passen, beispielsweise weil sich der fragliche Test auf ein inzwischen geändertes Modell bezieht. Oftmals sind die Testurteile, mit denen geworben wird bereits mehrere Jahre alt oder es wird ohne Angabe des Testzeitpunkts geworben.

Wenn ein komplettes Boxspringbett mit einem Testurteil der Stiftung Warentest beworben wird, können Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass dieser Test nie stattgefunden hat. Auf jeden Fall aber ist der Test deutlich über 10 Jahre alt (Ausnahme: die genannten Modelle aus dem Test in 9/2013).

Ein Testurteil, das sich auf in einem Boxspringbett verbaute Matratzen bezieht, ist bestenfalls ein kleiner Anhaltspunkt im Hinblick auf die Gesamtqualität des Bettes. Das Testurteil sagt nichts darüber aus, wie die Matratze in dem konkreten Boxspringbetten-Aufbau zu bewerten ist – was auf einem Lattenrost gut funktioniert, muss nicht zwingend auch zusammen mit Boxspring und Topper funktionieren. Erst recht ist hierin keine Aussage über die Qualität des restlichen Bettes zu sehen.

Unsere Empfehlung: Händlern, die ohne hinreichende Kennzeichnung des Testobjekts oder ohne Angabe des Testzeitpunkts komplette Boxspringbetten mit Testurteilen bewerben, die sich tatsächlich nur auf Einzelteile des Bettes –beispielsweise eine der Matratzen – beziehen, sollten Sie besser meiden.

Stiftung Warentest 04/2013: Zusammenfassung von Boxspringbetten-Tests

In der Ausgabe 04/2013 kündigt die Stiftung Warentest im Rahmen eines Matratzentest an, in Kürze selbst Boxspringbetten testen zu wollen. Darüber hinaus werden die Testergebnisse von Partnerorganisationen, die Boxspringbetten getestet haben, zusammengefasst. Die Zusammenfassung beschränkt sich jedoch auf allgemeine Aussagen und bezieht sich nicht auf konkrete Produkte.

Festgestellt wurde zum einen, dass beim Thema Boxspringbetten „Werberummel und Wirklichkeit“ oft weit auseinanderklaffen. Zum anderen kommen die Partnerorganisationen nach Auffassung der Stiftung Warentest zu dem Ergebnis, dass Mängel an einzelnen Komponenten eines Boxspringbetten auf die Liegequalität im gesamten durchschlagen.

Wir meinen, dass der in Heft 04/2013 veröffentlichte Bericht der Stiftung Warentest für Personen mit Kaufinteresse an Boxspringbetten keine nennenswerte Entscheidungshilfe darstellt.

Stiftung Warentest 09/2013: Test von drei Boxspringbetten

In ihrer Ausgabe 9/2013 veröffentlicht die Stiftung Warentest einen Test von kompletten Boxspringbetten (Link zum Test). Die getesteten Modelle finden Sie oben in diesem Artikel.

Auffallend ist, dass die Stiftung Warentest bei zwei von drei getesteten Modellen, das Urteil „mangelhaft“ für „Werbung und Deklaration“ (einzig das Femira-Modell erreich hier ein befriedigend) vergibt. Dieses Urteil ergibt sich aus einer nach dem Testergebnis nicht zutreffenden Angabe der Matratzenhärte. Tatsächlich waren die Matratze nach dem Test „sehr weich“ statt wie deklariert „hart“ bzw. „firm“.

Insofern lässt sich für Interessenten ableiten, dass man vor dem Bettenkauf das ins Auge gefasste Bettenmodell soweit wie möglich auf dessen Qualität prüfen und dabei das Augenmerk insbesondere auf die Anzahl und Qualität der in der Obermatratze verbauten federn legen sollte.

Boxspringbetten-Tests auf Internetseiten, Blogs oder bei Youtube

Neben renommierten Test-Instituten wie beispielsweise der Stiftung Warentest veröffentlichen im Internet auch viele Privatpersonen oder kleinere Unternehmen Testberichte zu bestimmten Produkten – auch zu Boxspringbetten – auf ihren Internetseiten, auf Blogs oder bei youtube.com.

Grundsätzlich ist dies eine für den Verbraucher erfreuliche Entwicklung, denn die Vielfalt der Testeindrücke nützt den Interessen des Verbrauchers.

Leider ist es gelegentlich so, dass die (vermeintlichen) Tests nicht tatsächlich durchgeführt worden sind, sondern lediglich ein fiktiver Testbericht anhand der zu dem jeweiligen Boxspringbett bekannten Daten erstellt wurde. Teilweise werden Testberichte durch Händler lanciert, die das entsprechende Produkt verkaufen. Oft aber werden fingierte Testberichte auch in Eigenregie vom vermeintlichen Tester veröffentlich, denn beim Verkauf über einen im Test empfohlenen Online-Shop können die „Produkttester“ provisionsbasiert mitverdienen.

Achten Sie daher beim Lesen von Testberichten im Internet als darauf, ob Anhaltspunkte bestehen, die aufzeigen, dass das entsprechende Bett tatsächlich getestet wurde. Dies können beispielsweise Detailfotos des Boxspringbettes sein, die nicht dem Bildmaterial des Herstellers entnommen sind.

Bei Testberichten, die hingegen eher kurz gehalten sind und kaum inhaltliche Tiefe aufweisen, ist die Gefahr groß, dass nie tatsächlich ein Test stattgefunden hat.